Album
,
bei den alten
Römern Bezeichnung der weißen
Tafeln, auf denen der
Pontifex die offizielle Jahreschronik (annales
maximi), der neuerwählte
Prätor sein Jahresedikt, andere
Beamte Personenverzeichnisse, z. B. der Senatoren, der
Richter, der
geistlichen Kollegien und Körperschaften verzeichneten. So hießen auch die Dienstlisten der röm.
Heeresabteilungen und in der christl.
Kirche das Verzeichnis der Kleriker (grch.
Kanon). Im spätern Mittelalter bezeichnete
man mit dem
Namen Album
ein
Buch weißer, zusammengehefteter oder lose zusammengelegter
Blätter, welches die Bestimmung hatte,
Auf- und Einzeichnungen verschiedener
Personen aufzunehmen.
Auf
Universitäten hieß so das Verzeichnis der akademischen
Bürger: ferner wurde das Wort auf die
Stammbücher
(s. d.) übertragen. In neuerer Zeit diente der
Name Album
vielfach als
Titel für Sammlungen litterarischer (z. B. der
neuern deutschen
Lyrik» u. a.),
musikalischer (z. B. «Schubert-Album»
)
und künstlerischer Erscheinungen. Eine hervorragende Erscheinung auf letzterm Gebiete ist z. B.
das
«Düsseldorfer Künstler-Album»
(seit 1851, fortgesetzt 1866-76 als
«Deutsches Künstler-Album»
),
das
dem
«Wiener Künstler-Album»
(1857-61) u. a. zum Vorbild gedient hat.
Andere
Arten von Album
sind das Photographiealbum und das Postwertzeichenalbum (s. d.).
Die Fabrikation von Album
ist ein
Gewerbe, das meist gemeinsam mit der Herstellung von
Portefeuillewaren (s. d.) betrieben wird
als Zweig der
Buchbinderei: sie hat ihren Sitz vorzugsweise in
Berlin
[* 2] und Offenbach.
[* 3] Die Grundidee des
Photoqraphiealbums
ist die
Verbindung gepreßter, ausgestanzter Kartons (Coulissen) mit dazwischen geklebten
Pappen, welche
die
Aufnahme von
Photographien ermöglichen. Eine Anzahl dieser so hergestellten starken
Blätter werden zu einem
Buche vereinigt,
beschnitten, mit Goldschnitt versehen und in starke, meist reich verzierte Lederdeckel gebracht, die
durch Klappenschloß zusammengehalten werden.