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König Matthias von Ungarn, [* 3] vermochte aber, da der Kaiser ihn ohne die nötigste Unterstützung ließ, nichts auszurichten. Im J. 1488 zog er zur Befreiung des von den Bürgern zu Brügge gefangenen Maximilian I. gegen das rebellische Flandern; dieser übertrug ihm die Statthalterschaft der Niederlande, [* 4] und zum Lohn für die Bewältigung derselben sowie als Ersatz für die aufgewandten Kosten erhielt er 1498 die Erbstatthalterschaft von Friesland, das er jedoch erst mit Waffengewalt unterwerfen mußte.
Während er eines
Landtags wegen nach
Leipzig
[* 5] geeilt war, erhoben sich die
Friesen von neuem und belagerten seinen zurückgelassenen
zweiten Sohn,
Heinrich, in
Franeker. Albrecht
eilte an der
Spitze eines
Heers herbei, entsetzte
Heinrich, starb
aber nach der Bezwingung
Groningens schon zu
Emden.
[* 6] In
Sachsen
[* 7] verbesserte er
Justiz und
Polizei.
Dresden
[* 8] war seit der
Teilung Albrechts
Residenz (vorher hielt er sich meist in Tharandt auf). Albrechts
öftere
Abwesenheit aber und die Aufwendung
großer
Summen für den
Dienst des
Kaisers wurden von den
Ständen gemißbilligt.
Sein
Testament (eigentlich
ein mit Zustimmung seiner
Söhne
Georg des
Bärtigen und
Heinrich des
Frommen sowie mit Zuziehung eines landständischen
Ausschusses
zu
Maastricht
[* 9] gemachter und vom
Kaiser bestätigter
Erbvertrag vom ist der erste
Versuch,
die Primogeniturerbfolge in
Sachsen einzuführen. Es wurde darin unter anderm bestimmt, daß
Georg in den meißnisch-thüringischen
Erblanden,
Heinrich in
Friesland des
Vaters Nachfolger sein sollte. Für den
Fall, daß einer sein Land verlöre, sollte der andre
ihm ein
Stück von dem seinigen einräumen; wenn aber die
Länder des einen
Bruders an den andern kämen,
sollte der älteste Sohn allein succedieren und dieser seine
Brüder bloß mit einem Teil der Landeseinkünfte abfinden.
Seinen
Namen trägt die von ihm begonnene
Albrechtsburg zu
Meißen.
[* 10]
Vgl. Langenn, Herzog der Beherzte (Leipz. 1838).
24) Albrecht Kasimir von Sachsen-Teschen, s. Albert 5).