Albertinische
Linie
, der jüngere, seit 1800 königl. Zweig des sächs.
Regentenhauses Wettin. Die
Söhne Kurfürst
Friedrichs des Sanftmütigen, Ernst (s. d.) und
Albrecht (s. d.), regierten
anfangs, von 1464‒85, gemeinschaftlich, wobei Ernst, der ältere der
Brüder, die Kur und deren Zubehör voraus hatte. Am kam
es im
«Leipziger
Vertrage» zur endgültigen Länderteilung.
Albrecht wählte sich den
Teil, welcher in der Hauptsache die Markgrafschaft
Meißen,
[* 2] die östl. Hälfte des Osterlandes und das nördl.
Thüringen sowie die Vogtei über das
Bistum
Meißen und über
Quedlinburg
[* 3] umfaßte.
Sein Enkel
Moritz (s. d.) brachte nach der
Schlacht bei Mühlberg durch die Wittenberger Kapitulation zugleich mit
der Kurwürde die
Lande der ältern Linie
teilweise
an sich. Für die Albertinische Linie
blieb es ein
Vorteil, daß schon
der Erbvertrag vom die Unteilbarkeit der Regierung des
Landes verfügte. Nur Kurfürst
Johann
Georg Ⅰ. wich in
seinem
Testamente vom davon ab, indem er zwar Vorzug und Oberhoheit des ältesten
Sohnes festhielt, doch auch den
drei jüngern
Söhnen ansehnliche Gebiete zusprach, woraus sich, nach Abfassung des Hauptvergleichs vom
die Linien
Sachsen-Weißenfels, die 1746 erlosch,
Sachsen-Merseburg, die bis 1738 bestand, und
Sachsen-Zeitz mit der
Nebenlinie
Sachsen-Neustadt bildeten.
Die letzten
Glieder
[* 4] derselben wurden katholisch und traten in den geistlichen
Stand, überließen aber vorher ihre Besitzungen
dem Kurhause, welches 1718 auch diese
Lande
an sich nahm. Das Kurhaus selbst war bereits 1697 mit
Friedrich
August Ⅰ. (als König von
Polen
August Ⅱ., s. d.) ebenfalls zum
Katholicismus übergetreten, um den poln. Königsthron zu
erwerben. Mit dem Eintritt des Kurfürsten
Friedrich
August Ⅲ. in den Rheinbund nahm die Albertinische Linie
die Königswürde
an. (S.
Sachsen,
[* 5] Königreich [Geschichte].)