Alárm
(frz. alarme), das plötzliche Unterdiewaffenrufen der Truppen, wobei dieselben möglichst schnell marsch- und gefechtsbereit sich auf vorherbestimmten Plätzen (Alarmplätzen) einfinden müssen. Das Zeichen dazu wird durch ein bestimmtes Signal mit Trommel oder Horn (sog. Generalmarsch) oder durch vorher verabredete Zeichen (Fanale, Kanonenschüsse, Telegraphen) gegeben. Da es auf eine möglichst schnelle und allgemeine Verbreitung des Alárm ankommt, so ist jede Wache u. s. w. verpflichtet, das Signal dazu sofort aufzunehmen und weiter zu geben.
Die Alarmierung von Festungen geschieht zuweilen durch sog. Alarmkanonen. Im Frieden erfolgen Alarmierungen nur auf Befehl oder mit Erlaubnis des am Orte Höchstkommandierenden, wenn unvorhergesehene Umstände (Aufruhr) das sofortige Unterdiewaffentreten der Garnison nötig machen, oder zur Übung der Truppen. Handelt es sich darum, eine Truppe zu alarmieren, ohne daß der Feind es merkt, so kann der «stille Alárm» eintreten, d. h. der Befehl wird durch Ordonnanzen oder vereinbarte Zeichen ohne Lärm weiter gegeben.
Ist ein Überfall zu befürchten, so werden die Truppen in größern Verbänden in geeigneten Baulichkeiten, sog. Alarmquartieren oder Ortschaftslagern, untergebracht. Auch unvorhergesehene Angriffe der Vorposten durch den Feind werden Alarmierungen genannt. Sie sollen im allgemeinen nur dazu dienen, die Truppen zu beunruhigen und ihnen die Nachtruhe zu rauben, indem sie auch die rückwärtigen Abteilungen zwingen, unter die Waffen zu treten. Im Feldkriege sind sie meist von geringem Wert. Im Festungskriege können sie, wenn häufig angewandt, leicht die Besatzung einer Festung verleiten, in der Wachsamkeit nachzulassen und, wenn ein ernster Überfall erfolgt, nicht rechtzeitig auf ihren Plätzen zu sein. Einen ohne genügende Ursache oder aus Irrtum entstandenen Alárm nennt man blinden Alárm.