Aktivgeschäfte,
im kaufmännischen, insbesondere im Bankverkehr diejenigen Geschäfte, welche für den Geschäftsinhaber ein Guthaben begründen, wie die Diskontierung von Wechseln, der Lombardverkehr, die hypothekarischen Darlehen der Bodenkreditinstitute etc. Den Gegensatz zu den Aktivgeschäften bilden die Passivgeschäfte, d. h. solche, aus welchen Forderungen erwachsen, wie z. B. die Annahme von Depositen, die Ausgabe von Banknoten etc.