Aktivgeschäfte
,
im kaufmännischen, insbesondere im Bankverkehr diejenigen
Geschäfte, welche für den Geschäftsinhaber
ein
Guthaben begründen, wie die Diskontierung von
Wechseln, der Lombardverkehr, die hypothekarischen
Darlehen der Bodenkreditinstitute
etc. Den
Gegensatz zu den Aktivgesch
äften bilden die
Passivgeschäfte, d. h. solche, aus welchen
Forderungen
erwachsen, wie z. B. die
Annahme von
Depositen, die
Ausgabe von
Banknoten etc.