(lat.), thätig, wirksam;
in Thätigkeit, im Dienste stehend.
Zum aktiven Dienststand beim Militär gehören alle
Militärpersonen des Friedensstands sowie die aus dem Beurlaubtenstand zum Dienst Einberufenen und im Krieg freiwillig Eingetretenen
bis zum Tag ihrer Entlassung.
Aktive Dienstzeit, die Dienstzeit bei der Fahne im Gegensatz zu der im Reserve-,
Landwehr- und Landsturmverhältnis.
Aktivität, Thätigkeit, Wirksamkeit.
und passiv (vom lat. agere, wirken, handeln, thätig sein, und pati, erleiden),
«wirkend» und «leidend»,
zwei Begriffe, die bei Aristoteles zu den Kategorien zählen, während Kant sie auf die Kategorie der Kausalität zurückführt,
indem das Verursachende aktiv, das, worauf die Wirkung ausgeübt wird oder welches sie erfährt, passiv genannt wird. In
engerer Bedeutung werden sie da gebraucht, wo die Thätigkeit und ebenso ihre Wirkung sich in einem Bewußtsein kundgiebt;
die Thätigkeit wird dann bestimmter zur Handlung, das Erleiden zum
Erlebnis eines Subjekts, welches freudig
oder schmerzlich empfunden wird.
Aktiven Widerstand leistet, wer sich thätlich zur Wehr setzt, passiven, wer das Bestreben des andern durch seine Unthätigkeit
zu lähmen sucht. Aktives Wahlrecht hat, wer seine Stimme abgeben, passives, wer selbst gewählt werden darf; in aktivem Dienst
steht der zur Fahne einberufene Soldat. Bei studentischen Verbindungen heißt aktiv ein jeder, der das
öffentliche Auftreten seiner Verbindung in jeder Beziehung mitzumachen verpflichtet ist. Über Aktiv und Passiv in der Sprachlehre
s. Aktivum und Passivum.