(lat.), thätig, wirksam;
in Thätigkeit, im
Dienste
[* 2] stehend.
Zum aktiven
Dienststand beim
Militär gehören alle
Militärpersonen des Friedensstands sowie die aus dem
Beurlaubtenstand zum
Dienst Einberufenen und im
Krieg freiwillig Eingetretenen
bis zum
Tag ihrer Entlassung.
Aktive
Dienstzeit, die
Dienstzeit bei der
Fahne im
Gegensatz zu der im
Reserve-,
Landwehr- und Landsturmverhältnis.
Aktivität
, Thätigkeit, Wirksamkeit.
und passiv (vom lat. agere, wirken, handeln, thätig sein, und pati, erleiden),
«wirkend» und «leidend»,
zwei Begriffe, die bei Aristoteles zu den Kategorien zählen, während Kant sie auf die Kategorie der Kausalität zurückführt,
indem das Verursachende aktiv
, das, worauf die Wirkung ausgeübt wird oder welches sie erfährt, passiv genannt wird. In
engerer Bedeutung werden sie da gebraucht, wo die Thätigkeit und ebenso ihre Wirkung sich in einem Bewußtsein kundgiebt;
die Thätigkeit wird dann bestimmter zur Handlung, das Erleiden zum
Erlebnis eines Subjekts, welches freudig
oder schmerzlich empfunden wird.
Aktiven
Widerstand leistet, wer sich thätlich zur Wehr setzt, passiven, wer das Bestreben des andern durch seine Unthätigkeit
zu lähmen sucht. Aktives
Wahlrecht hat, wer seine Stimme abgeben, passives, wer selbst gewählt werden darf; in aktivem
Dienst
steht der zur Fahne einberufene Soldat. Bei studentischen Verbindungen heißt aktiv
ein jeder, der das
öffentliche Auftreten seiner Verbindung in jeder Beziehung mitzumachen verpflichtet ist. Über Aktiv
und Passiv in der Sprachlehre
s. Aktivum und Passivum.