Aktiv
und passiv (vom lat. agere, wirken, handeln, thätig sein, und pati, erleiden),
«wirkend» und «leidend»,
zwei
Begriffe, die bei
Aristoteles zu den
Kategorien zählen, während Kant sie auf die
Kategorie der
Kausalität zurückführt,
indem das Verursachende aktiv
, das, worauf die Wirkung ausgeübt wird oder welches sie erfährt, passiv genannt wird. In
engerer Bedeutung werden sie da gebraucht, wo die Thätigkeit und ebenso ihre Wirkung sich in einem
Bewußtsein kundgiebt;
die Thätigkeit wird dann bestimmter zur Handlung, das Erleiden zum
Erlebnis eines
Subjekts, welches freudig
oder schmerzlich empfunden wird.
Aktiven
Widerstand leistet, wer sich thätlich zur
Wehr setzt, passiven, wer das Bestreben des andern durch seine Unthätigkeit
zu lähmen sucht. Aktives
Wahlrecht hat, wer seine
Stimme abgeben, passives, wer selbst gewählt werden darf; in aktivem
Dienst
steht der zur Fahne einberufene
Soldat. Bei studentischen
Verbindungen heißt aktiv
ein jeder, der das
öffentliche Auftreten seiner
Verbindung in jeder
Beziehung mitzumachen verpflichtet ist.
Über Aktiv
und
Passiv in der
Sprachlehre
s.
Aktivum und Passivum.