Aktionsturbine
,
eine Turbine, bei der ausschließlich die lebendige Kraft, [* 2] die dem Wasser vermöge seiner Geschwindigkeit innewohnt, zur Arbeitsleistung herangezogen wird.
Man unterscheidet solche mit freiem Strahl, bei denen der Wasserstrahl die Schaufelräume nicht ausfüllt, und solche mit geschlossenem Strahl (Grenzturbinen), bei denen der Strahl an den Schaufelwänden anliegt.
Gegensatz der Aktionsturbine
sind die Reaktionsturbinen (s. d.).