Aktionär.
Teilhaber an einer Aktiengesellschaft, der durch Dividendenauszahlung am
Reingewinn eines Betriebs beteiligt
ist. Der Aktionär
besitzt das Recht, im Verhältnis zur Höhe seiner Aktienbeteiligung über die einzuschlagende Geschäftspolitik
mitzuentscheiden.