Akt
,
in der deutschon Rechtssprache (Rheinland) gebraucht wie das franz.
Acte (s. d.), auch in dem
Sinne der beurkundeten
Rechtshandlung. - In der bildenden Kunst ist Akt
(Akt
studie) eine nach dem nackten lebenden Modell gefertigte Zeichnung
oder bildnerische
Arbeit, besonders zu Studienzwecken; «Akt
stehen» ist daher
gleich nackt Modell stehen. - Im
Drama ist Akt
(Aufzug)
[* 3] der feste
Abschnitt der Handlung, auf der modernen
Bühne durch Fallen
[* 4] des
Vorhangs bezeichnet. Da die dramat. Handlung wesentlich Kampf und
Ausgleich streitender Gegensätze
ist, so ist sie notwendig dreiteilig: Schürzung, Verwicklung und Lösung des Knotens, oder, wie
Aristoteles sagt, Anfang,
Mitte und Ende.
Diese Dreiteiligkeit kann in kleinern
Stücken mit rasch verlaufender Handlung in einen Akt
zusammengedrängt
(sog. Einakter
), bei umfangreicher, verwickelter in mehrere Akt zerlegt werden; immer
aber muß sie als festes Grundgesetz wahrnehmbar sein. Die griech.
Tragödie hat immer an 3 Akt
, die durch Chorlieder markiert
wurden, festgehalten, und die span., im
Bau antikisierend, ist ihr gefolgt; die moderne, namentlich die
der Engländer,
Franzosen und
Deutschen, erweitert auf
Grund schärferer und psychologischer Charakt
eristik diese 3 Akt auf 5;
Anlage (Exposition, s. d.) und Schürzung fallen den beiden ersten, der Höhepunkt
der Handlung dem dritten, der Umschwung (Peripetie) dem vierten, die Lösung
(Katastrophe) dem fünften
Akt
zu. Ein
Stück von 2, 4 oder 6 Akt
kann eine derartige
Anlage nicht ebenso zum
Grunde legen. Der in neuerer Zeit zur Bequemlichkeit
des Dekorationswechsels auf den meisten deutschen
Bühnen eingeführte sog.
Zwischenvorhang, d. h. Fallenlassen des
Vorhangs
auch ohne daß ein Akt
schluß eintritt, zerhackt die Handlung gewaltsam, besonders bei häufigem Scenenwechsel.
Die Pause der
Darstellung zwischen den einzelnen Akt
nennt man Zwischenakt.