Akkreditiv.
Im diplomatischen Verkehr Beglaubigung eines Gesandten. Sodann auch Warenanweisung oder Geldanweisung im internationalen Geschäftsverkehr.
Akkreditiv
15 Wörter, 152 Zeichen
Akkreditiv.
Im diplomatischen Verkehr Beglaubigung eines Gesandten. Sodann auch Warenanweisung oder Geldanweisung im internationalen Geschäftsverkehr.