In der
Ästhetik bezeichnet man, besonders in der bildenden
Kunst, mit dem
Ausdruck, oft mit dem Nebenbegriff des Pedantischen
und Steifen, diejenige
Richtung, welche das Hauptgewicht mehr auf die hergebrachten Kunstformen und
-Regeln legt als auf
eine freie, selbständige Weiterbildung derselben.
heißt alles, was sich auf eine Akademie bezieht, wobei jedoch gewöhnlich unter Akademie nur die Universität
verstanden wird. So nennt man akademischeBürger alle, die einer Universität angehören und unter deren
Schutz und Gerichtsbarkeit stehen. Heute sind es nur die Professoren und Studenten selbst, früher rechnete man auch alle
ehemaligen Studenten dazu, die am Orte der Universität lebten, ferner die Diener und die Geschäftsleute, die für die Universität
arbeiteten. Die akademischeFreiheit umfaßt jetzt wesentlich nur die Lehr- und Lernfreiheit, sowie die
bevorzugte Stellung der Universitäten innerhalb der
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Verwaltung, endlich das Recht der akademischen Gerichtsbarkeit, die ehemals die bürgerliche und strafrechtliche Rechtspflege
der Studenten, Professoren und sonstigen Zugehörigen der Universität umfaßte. Die neue deutsche Justizgesetzgebung (1879)
hat sie auf die Handhabung der Disciplin unter den Studenten beschränkt. Die gesetzlich zulässigen Disziplinarstrafen sind:
Verweis, Geldstrafe, Karzerhaft, Nichtanrechnung des laufenden Studienjahres auf die vorgeschriebene
Studienzeit, Androhung der Entfernung von der Universität, Entfernung von dieser, Ausschluß vom Universitätsstudium überbaupt
(Relegation). -
In der Ästhetik nennt man Akademisch diejenige Richtung in der Plastik und Malerei, die das Hauptgewicht mehr auf die Beobachtung
der überlieferten, feststehenden Kunstregeln legt, als auf eine selbständige Weiterbildung derselben
durch den Künstler. Hiernach nimmt der AusdruckAkademisch auch oft die Nebenbedeutung des Steifen und Geistlosen an.