Agrimensoren
(lat., d. i. Acker- oder Feldvermesser), auch gromatici (von groma, Meßinstrument) genannt, bildeten in der röm. Kaiserzeit einen zahlreichen und angesehenen Stand. Außer dem eigentlichen geometr. Geschäft, der Vermessung und Katastrierung, der Setzung von Grenzsteinen, der Anlage von Grundrissen und Flurregistern, hatten sie auch bei rechtlichen Fragen in betreff des Eigentums an Grund und Boden Gutachten abzugeben und bei Streitigkeiten, bei denen es sich nur um das (stets 5 Fuß breite) Grenzterrain handelte, das Feldrichteramt zu üben.
Ihre Kunst, die aus einem Gemisch geometr., jurist. und religiöser
Sätze aus der Augurallehre (s.
Augurn) bestand, wurde in der
Kaiserzeit in eigenen Schulen gelehrt. Der älteste der als Schriftsteller thätigen Agrimensoren
war
Sextus Julius Frontinus (s. d.). Sonst sind Reste von den
Schriften des
Balbus, des ältern und des jüngern
Hyginus, des Siculus
Flaccus, aus späterer Zeit des M.
Junius Nipsus, Innocentius und Aggenus Urbicus erhalten. Die beste kritische
Ausgabe der
Agrimensoren
oder der «Scriptores gromatici»
lieferten
Blume, Lachmann und Rudorff u. d. T. «Die
Schriften der röm. Feldmesser» (2 Bde.,
Berl. 1848-52).