Agiotage
(franz., spr. aschĭotahsch) nennt man den Betrieb
von Spekulationsgeschäften, welche, ohne daß wirklich
Kauf und Verkauf beabsichtigt sind, lediglich aus Preisschwankungen
im
Geld-,
Waren- und Effektengeschäft Vorteil zu ziehen suchen, namentlich solche
Spekulationen, welche sich unsolider und
selbst unredlicher
Mittel, wie der Verbreitung falscher Gerüchte, trügerischer
Reklame etc., bedienen,
um die
Kurse künstlich zu treiben und zu drücken. Die Agiotage
ist also in diesem
Sinn gleichbedeutend mit dem Betrieb verwerflicher
Differenzgeschäfte (s. d.) und wird deswegen auch oft schlechthin als
Wind- und Schwindelhandel (in
England stock-jobbery)
bezeichnet. Das Agiotage
treiben gewinnt um so mehr den
¶
mehr
Charakter eines wirtschaftlich und moralisch gefährlichen Hasardspiels, je weniger die Faktoren, welche Preisänderungen
bewirken können, einer wirtschaftlichen Berechnung sich unterziehen lassen. Für die Zwecke der Agiotage
vorzüglich geeignet sind
diejenigen an der Waren- und Effektenbörse gehandelten Gegenstände, deren Preise häufigen Schwankungen unterliegen (Aktien
neugegründeter Unternehmungen, die sogen. »internationalen«
Papiere etc.). Nimmt das Agiotage
treiben einen größern Umfang ein, stützt es sich insbesondere auf zahlreiche
neue Gründungen, so führt es unausbleiblich zu Krisen (s. Handelskrisen).
Der Agioteur, in Paris
[* 3] Coulissier, in London
[* 4] Jobber genannt, d. h. derjenige, welcher sich an der Börse gewerbsmäßig Differenzgeschäften
widmet, hat um so mehr Hoffnung auf Gewinn, je mehr er durch großen Kapitalbesitz in den Stand gesetzt
ist, die Kurse zu beherrschen und die Masse der kleinen Börsenspieler durch wirkliche Käufe und Verkäufe in solche Bewegung
zu setzen, welche den eignen im geheimen betriebenen Absichten am günstigsten ist. Leider läßt sich zwischen der berechtigten
und der schädlichen und sträflichen Spekulation keine scharfe Grenze ziehen. Infolgedessen werden auch
durch gesetzliche Maßregeln zur Bekämpfung der Agiotage
nicht die erwarteten Erfolge erzielt. Dieselben können
leicht vom Spieler umgangen werden, dagegen redliche Geschäfte, namentlich solche, welche im Dienste
[* 5] der Arbitrage (s. d.) eine
wohlthätige Preisausgleichung bewirken, allzusehr hemmen (vgl. Börse).