Afterpacht
(Unterpacht), dasselbe Rechtsverhältnis beim Pacht wie die Aftermiete (s. d.) bei der Miete.
Afterpacht
56 Wörter, 410 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Afterpacht
(Unterpacht), dasselbe Rechtsverhältnis beim Pacht wie die Aftermiete (s. d.) bei der Miete.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Afterpacht.
Die Grundsätze sind im allgemeinen die der Aftermiete (s. d.).
Doch ist nach Preuß.
Allg. Landr. I, 21, §. 314 eine beschränkte Unterverpachtung gestattet, nach dem Entwurf umgekehrt dieselbe ohne Genehmigung verboten, wenn der Pachtzins in einem Bruchteil der Früchte besteht (§. 533).