Äsymnēt
(griech.), in den altgriech. Staaten ein zur Beilegung der Parteikämpfe gewählter Schiedsrichter oder Gesetzgeber, mit unbeschränkter Gewalt auf Lebenszeit oder auf bestimmte Jahre an die Spitze des Staats gestellt.
Daß
die
Gewalt
übertragen, nicht angemaßt war, unterschied die Äsymneten
von den
Tyrannen.
Ihr Amt gleicht der römischen Diktatur.
Der einzige wirklich von den Historikern Äsymnet
genannte Herrscher ist
Pittakos von
Mytilene.