Ärār
(Ärarium
, v. lat. aes,
Geld), bei den
Römern der
Staatsschatz, auch die Schatzkammer. Sie
befand sich im
Tempel
[* 2] des
Saturn, in welchem auch die
Gesetze und Senatsbeschlüsse deponiert waren, und wurde vom
Senat verwaltet,
der sich zur Zeit der
Republik für die
Geschäftsführung der
Quästoren bediente. In der Kaiserzeit entstand neben dem Ärar
, dessen
Verwaltung immer noch dem
Senat verblieb, noch eine andre Reichskasse, über die der
Kaiser ausschließlich
verfügte, der
Fiskus, in welchen die Einkünfte der kaiserlichen
Provinzen und die
Erträge der
Domänen und der Privatbesitzungen
der
Kaiser flossen, und welchen die
Kaiser durch ihre
Prokuratoren verwalten ließen.
Ebenfalls unter
Verfügung der
Kaiser stand noch eine besondere
Kasse, das sogen. Aerarium militare, welches
von
Augustus zur Bestreitung der militärischen Bedürfnisse begründet und durch zwei neue
Steuern, die
Erbschafts- und
Konsumtionssteuer,
ausgestattet wurde. Die
Entwickelung der öffentlichen Verhältnisse brachte es mit sich, daß die
Kaiser auch die
Verfügung
über das Ärar
immer mehr
an sich zogen, so daß dasselbe etwa seit dem Anfang des 3. Jahrh.
völlig außer Thätigkeit trat. Heutzutage bezeichnet A. entweder die Staatskasse im allgemeinen oder (in
Zusammensetzungen,
wie Zollärar
, Domänenärar) einzelne Einnahmezweige.