Advis
,
s. Avis.
Advis
3 Wörter, 16 Zeichen
Advis,
s. Avis.
(lat.), Vogel. ^[= 1) Christian Lebrecht, Maler, geb. 4. April 1759 zu Dresden, bildete sich auf der Kunstakademie ...]
(franz., Avisbrief, Lettre d'avis), 1) briefliche Meldung über abgesendete Waren, und zwar sowohl an den, welcher sie empfangen soll, als an den Spediteur, um diesem die Bestimmung der an ihn gesendeten Güter anzuzeigen. Der Avis über abgesendete Waren enthält das Nötige über deren Beschaffenheit, Transport, Anzahl, Art, Zeichen, Nummern und Bruttogewicht der Frachtstücke, Frachtgelegenheit, Frachtlohn und etwanige vom Frachtführer erhobene Nachnahme von Unkosten. -
2) Briefliche Meldung über die Ausstellung eines Wechsels, einer Anweisung oder eines Kreditbriefs an denjenigen, welcher die Zahlung leisten soll. Im letztern Fall gibt der Avisbrief an: die Summe, die Order, an welche der Wechsel gezogen ist, d. h. den Namen desjenigen, an dessen Order er gestellt ist, die Zahlungszeit, wie sie im Wechsel ausgedrückt ist, endlich auf wessen Rechnung der Bezogene den Betrag der Tratte zu bringen habe. Der Bericht, welcher an den Bezogenen in betreff eines auf ihn ausgestellten Wechsels erstattet wird, ist besonders für letztern von Wichtigkeit, insofern er, falls er die Summe aus eignen Mitteln aufzubringen hat und also nicht auf Deckung von andrer Seite her angewiesen ist, sich rechtzeitig darauf einrichten kann.
Außerdem hat er damit auch einen Beweis der Echtheit des ihm zur Annahme oder Zahlung vorgelegten Wechsels in Händen. Über Wechsel, welche der Aussteller für seine eigne Rechnung zieht, wird nicht immer Avis gegeben. Gesetzlich geboten ist der Wechselavis nur in den Niederlanden und in Portugal. [* 4] Die allgemeine deutsche Wechselordnung gibt keine Bestimmung darüber, ebensowenig das englische, französische, nordamerikanische, brasilische und türkische Wechselrecht. Vgl. Wechsel.