Adverbium
(lat.),
Umstandswort, Bestimmungswort, wörtlich »der beim
Verbum stehende
Redeteil«, der die Bedeutung desselben
näher bestimmt. Der
Name Adverbium
ist eine Übersetzung der von den alexandrinischen
Grammatikern des
Altertums herrührenden Bezeichnung
Epirrhema. Das Adverbium
kann nicht dekliniert werden und wird in die Unterarten: Adverbien
des
Orts (hier, da), der Zeit (dann), der
Qualität oder
Modalität (wie, so, rasch) und der Zahl (zweimal) zerlegt.
Ihrer Entstehung
nach sind, wie die vergleichende Sprachwissenschaft gelehrt hat, fast alle Adverbien ursprünglich
Kasus von
Substantiven gewesen,
die aber nicht mehr als solche empfunden werden; noch jetzt kommen im
Deutschen solche
Kasus, wie »wunderbarerweise«,
»fröhlichen
Sinnes«, »eilends«, vor, welche ganz die Bedeutung von Adverbien
angenommen haben.