Adrittura
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eigentlich: a dirittura (ital.), geradezu, direkt, Ausdruck des Wechselverkehrs. Die Deutsche [* 2] und Österr. Wechselordnung bestimmen, daß der Rückwechsel (s. d.) «unmittelbar, a dirittura» gestellt sein muß, d. h. er muß von dem Regreßnehmer auf den Regreßpflichtigen und dessen Wohnort (den Zahlungsort) gezogen werden; er darf nicht domiziliert sein, noch weniger darf der Regreßnehmer auf ein Haus an einem andern Platz ziehen und durch dieses wieder auf den Regreßpflichtigen ziehen lassen, weil dadurch die Kosten des Regresses erhöht werden würden. Von Geschäft a dirittura, direktem Wechsel, direktem Papier, spricht man aber im Wechselverkehr, auch abgesehen vom Rückwechsel, überall, wo das Geschäft durch einen Wechsel abgemacht wird, der unmittelbar auf den Platz lautet, wo zu ¶
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zahlen ist. Wenn A in Leipzig [* 4] an B in Berlin [* 5] zu zahlen hat, einen Wechsel auf Berlin kaufen kann oder in Berlin Kredit oder zu fordern hat, auf Berlin zieht und seinem Gläubiger in Berlin den Wechsel remittiert, so ist der Wechsel direktes Papier und das Geschäft zwischen A und B a dirittura erledigt, ebenso wie wenn B in Berlin auf seinen Schuldner A in Leipzig zieht und den Wechsel begiebt. Nicht a dirittura wird das Geschäft erledigt, wenn A z. B. in Hamburg [* 6] Kredit oder Forderung hat und nun entweder seinen Gläubiger B auf Hamburg ziehen läßt und dort Deckung schafft, oder selbst auf Hamburg zieht oder von Hamburg auf Berlin ziehen läßt und diese Rimesse seinem Gläubiger beschafft.
Weniger gebräuchlich ist der Ausdruck a dirittura für den Abschluß des Wechselgeschäfts ohne Makler, ohne Vermittler; im Transportverkehr für direkte Versendung nach dem Bestimmungsort.