Adriatische
Eisenbahnen, s. Italienische Eisenbahnen.
5 Wörter, 54 Zeichen
Eisenbahnen, s. Italienische Eisenbahnen.
Eisenbahnen. Das Königreich Italien besaß 1. Jan. 1892 ein im Betrieb stehendes Bahnnetz von 14453 km, d. i. 4,7 km auf 100 qkm und 4,4 km auf 10000 E. Das Anlagekapital für 10233 km (1887) betrug: 3039582608 Lire, d. i. 297037 Lire für 1 km, die Einnahmen (1888) 244695355 Lire, die Ausgaben 165364975 Lire. Die Spurweite beträgt bei den meisten Bahnen 1,445 m, sonst zwischen 0,85 und 0,96 m, vorwiegend 0,95 m. An Lokomotiven waren (1. Jan. 1889)
2461, an Personenwagen 7201, an Güterwagen 41497 vorhanden. Die erste Eisenbahn in Italien war die 3. Okt. 1839 eröffnete Bahn Neapel-Portici (8 km). 1860 waren 1800 km im Betrieb, wovon 350 km dem Staate, die übrigen sieben Aktiengesellschaften gehörten. In den J. 1860–67 wurden 2800 km neue Bahnen hinzugefügt. Seit 1869 hat der Staat den Bau von Bahnen übernommen, auch kaufte er das bedeutendste Netz, die Alta Italia (3572 km), an. 1879 waren 8414 km im Betrieb, wovon 4007 km dem Staate gehörten. Das Gesetz vom 29. Juli 1879 nahm den Ausbau von weitern 64 Linien mit 6020 km für rund 1210 Mill. Lire in Aussicht. Die Schwierigkeiten, die sich hierbei hinsichtlich der Geldbeschaffung entgegenstellten, veranlaßten die Regierung, ihr Eisenbahnnetz an Privatgesellschaften zu verpachten und denselben den Bau der neuen Linien, für den die 1210 Mill. Lire sich als unzureichend erwiesen hatte, zu übertragen. Es wurden mit den Gesellschaften Betriebsüberlassungsverträge abgeschlossen und unter dem 27. April 1885 genehmigt. Danach sind die Eisenbahnen des ital. Festlandes in zwei an dem Mittelländischen und dem Adriatischen Meere entlang gehende Gruppen geteilt, das Mittelmeernetz und das Adriatische (Adria-) Netz. Die Eisenbahnen der Insel Sicilien bilden eine dritte Gruppe für sich. Das Adriatische Netz wurde der Südbahngesellschaft, das Mittelmeer- und das Sicilische Netz besonders gebildeten Aktiengesellschaften in Betrieb gegeben; die einzelnen Netze werden durch Generaldirektionen (s. Eisenbahnbehörden, Bd. 5, S. 848 b) verwaltet. Die wesentlichsten Bestimmungen der Verträge sind: Die Betriebsüberlassung erfolgt auf 60 Jahre; nach je 20 Jahren ist jeder der beiden Teile (Staat und Gesellschaft) zur Kündigung berechtigt. Das Betriebsmaterial ist von den Gesellschaften eigentümlich zu übernehmen; dafür sind von der Mittelmeergesellschaft 135, von der Adriatischen (Südbahn-) Gesellschaft 115, von der Sicilischen 15 Mill. Lire durch Aktienausgabe aufzubringen und an den Staat abzuführen, der als Entgelt für die Benutzung des Materials der Mittelmeergesellschaft jährlich 7,82, der Adriatischen 6,6 Mill. und der Sicilischen Gesellschaft 868652 Lire zahlt. Diese Summen entsprechen, abzüglich der Einkommensteuer auf das bewegliche Vermögen, einer Verzinsung von 5 Proz. des Aktienkapitals für das Material. Von dem Gelde hat der Staat innerhalb der ersten vier Jahre nach Inkrafttreten der Verträge auf den Mittelmeer-Eisenbahnen rund 84, auf den Adriatischen Eisenbahnen 49½ und auf den Sicilischen Eisenbahnen 10½, im ganzen 144 Mill. Lire zu bestimmten Erweiterungs- und Verbesserungsanlagen zu verwenden, die von den Betriebsgesellschaften für Staatsrechnung auszuführen sind, während der Rest teils zur Beschaffung neuen Fahrmaterials für die drei Netze, teils zum Bau neuer Eisenbahnen zu verausgaben ist. Die Gesellschaften haben alle Betriebsausgaben zu tragen, mit Ausnahme derjenigen Kosten, zu deren Bestreitung die für jedes der drei Netze zu bildenden Reservefonds und die Kasse zur Vermehrung des Vermögensstocks (Cassa per gli aumenti patrimoniali) bestimmt sind. Als Gegenleistung hierfür erhalten die Gesellschaften einen Anteil am Rohertrage, während der Rest dieses Ertrags den Reservefonds überwiesen und dem Staate zufällt. Bei der Mittelmeer- und der Adriatischen Gesellschaft erfolgt die Verteilung der Roheinnahmen wie folgt: 10 Proz. werden für die Reservefonds und als Entgelt für die Benutzung des Betriebsmaterials entnommen, 62½ Proz. erhält die Betriebsgesellschaft für ihre Betriebsausgaben, 27½ Proz. der Staat als Eigentümer der Bahnen. Bei dem Sicilischen Netz fallen 82 Proz. der Gesellschaft zu, der Staat erhält 3 Proz. und die verbleibenden 15 Proz. dienen, nach Vorwegnahme der als Entgelt der für die Benutzung des beweglichen Materials zu zahlenden Summe von 868650 Lire, zur Ausstattung der Reservefonds. Diese Art der Verteilung der Roheinnahme ist indessen nur für ein bestimmtes, in den Verträgen festgestelltes Anfangseinkommen gültig und ändert sich mit letzterm. Sobald ferner die Aktionäre 7½ Proz. des eingezahlten Kapitals als Dividende erhalten haben, sind die weitern Überschüsse mit dem Staate zu teilen. Auf Verlangen der Regierung haben die drei Gesellschaften zusammen bis zu 102 Mill. Lire jährlich für den Bau neuer Eisenbahnen auszugeben und die Mittel dazu durch Ausgabe garantierter 3prozentiger Obligationen aufzubringen. Diese neuen Linien werden unter den gleichen Bedingungen wie die alten betrieben, sobald sie einen bestimmten kilometrischen Rohertrag aufweisen; bis dahin erhält jede der beiden festländischen Gesellschaften die Hälfte, die Sicilische Gesellschaft 65 Proz. der Roheinnahme und außerdem 3000 Lire für das Kilometer als Ersatz für die Betriebskosten. Die Regierung hat die Oberaufsicht über den gesamten Betrieb der Eisenbahnen und ist befugt, denselben unter Umständen, namentlich in Kriegszeiten, auch selbst zu übernehmen; sie hat ferner ein eingreifendes Mitwirkungsrecht in Bezug auf die Feststellung der Tarife und Fahrpläne. Bei Auflösung des Vertrags hat der Staat das Betriebsmaterial zu dem von den Gesellschaften gezahlten Ankaufspreise, jedoch unter Berücksichtigung der etwaigen Wertverminderung, zurückzuerwerben, und ebenso die Reservefonds wie die Kasse zur Vermehrung des Vermögensstocks mit Aktiven und Passiven zu übernehmen.
Die durch das Gesetz vom 27. April 1885 erfolgte Umgestaltung erhellt aus folgender Tabelle:
Gegenwärtige Netze | Gesamtbestand | ||||||||||||||||
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Mittelmeer- | Adriatisches | Gemeinschaft- | Sicilisches | der frühern | |||||||||||||
Frühere Netze | netz | Netz | liches Netz | Netz | Netze | ||||||||||||
Linien | km | Linien | km | Linien | km | Linien | km | Linien | km | ||||||||
Oberitalienisches Netz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | 40 | 2078 | 28 | 1780 | 2 | 109 | – | – | 70 | 3967 | |||||||
Römisches Netz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | 12 | 1063 | 6 | 626 | 1 | 18 | – | – | 19 | 1707 | |||||||
Calabrisch-Sicilisches Netz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | 3 | 736 | – | – | – | – | 5 | 597 | 8 | 1478 | |||||||
Südbahnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | 7 | 169 | 12 | 1725 | – | – | – | – | 19 | 1749 | |||||||
Gesamtbestand der neuen Netze | 62 | 4046 | 46 | 4131 | 3 | 127 | 5 | 597 | 116 | 8901 |
Das Mittelmeernetz wird also aus 62 Linien zusammengesetzt, zu dem jedes der vier alten Netze beigetragen hat. Jedes von diesen alten Netzen hatte seine besondern Verwaltungsformen und auch die einzelnen Linien desselben Netzes hatten vielfach verschiedenartige Verhältnisse.
Am 20. Juli 1888 erschien ein weiteres Gesetz zu dem Zwecke, die seit 1879 geplanten Bahnen innerhalb der ursprünglich dafür in Aussicht genommenen Zeit auch wirklich zu bauen und zugleich die Beschaffung der nötigen Gelder der Privatunternehmung zu überlassen. Ende 1888 waren vollendet in Norditalien 1299 km, in Süditalien 623 km, teilweise vollendet 289 km und 304 km; nahezu vollendet 477 km und 196 km, sonst im Bau 200 km und 66 km; noch nicht begonnen 965 km und 2101 km. Die hiernach noch herzustellenden 3066 km sollen nach dem Gesetz von 1888, soweit sie Strecken der durch den Staat bereits begonnenen Linien bilden, in der bisherigen Weise unter Staatsleitung (1471 km im Bauwerte von 890 Mill. Lire), die übrigen aber an besondere Unternehmer (505 km im Bauwerte von 303 Mill. Lire) oder an die großen Betriebsgesellschaften (1090 km im Bauwerte von 417 Mill. Lire) zur Herstellung im Verdingungswege vergeben werden. Die voraussichtlichen Kosten für alle von dem Gesetz von 1879 und seinen spätern Ergänzungen beabsichtigten Bahnen sind jetzt auf 2431 Mill. Lire ermittelt, darunter 1610 Mill. Lire für die Ende 1888 noch nicht begonnenen Linien, während das Gesetz von 1879 nur rund 1210 Mill. Lire angenommen hatte; der angenommene Durchschnittsbaupreis von 201000 Lire für 1 km wird sich also auf etwa 374000 Lire erhöhen. Nach den mit den drei großen Betriebsgesellschaften geschlossenen und durch das Gesetz vom 20. Juli 1888 genehmigten Verträgen übernehmen in Bau und Betrieb die Adriatische (Südbahn-) Gesellschaft 436 km (Bauwert 152 Mill. Lire), die Mittelmeergesellschaft 389 km (Bauwert 140 Mill. Lire) und die Sicilianische Gesellschaft 232 km (Bauwert 72 Mill. Lire). Außerdem sichert das Gesetz vom 20. Juli 1888 auch den Bau der schon lange erörterten und nunmehr bis zum 31. Dez. 1898 auszuführenden direkten Linien Rom-Neapel, die sog. Direttissima Roma-Napoli, über Terracina, Formia und Minturno, für die 46 Mill. Lire vorgesehen sind.
Mit der Vollendung der neuen Linien (etwa am Schlusse des 19. Jahrh.) wird das ital. Eisenbahnnetz im ganzen eine Ausdehnung von 15000 km gewinnen.
In der nachstehenden Übersicht A sind die wichtigsten Angaben über Bahnlänge (1. Jan. 1892), mittlere Betriebslänge und Roheinnahme (1890/91), Aktienkapital u. s. w. der gesamten I. E. zusammengestellt, während Übersicht B vergleichende Angaben über die Betriebsverhältnisse der drei großen Gesellschaften im J. 1889 bez. 1889/90 enthält.
A.
Betriebsjahr 1890/91 | ||||||
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Bahn- | Roheinnahme | |||||
länge am | Mittlere | pro km | ||||
Bezeichnung der Bahnen | 1. Jan. | Betriebs- | durch- | |||
1892 | länge | im ganzen | schnittliche | |||
Betriebs- | ||||||
länge | ||||||
km | km | Lire | Lire | |||
I. | Mittelmeernetz: | |||||
Hauptbahnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | 4 191 | 4 158 | 110 316 228 | 26 531 | ||
Nebenbahnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | 679 | 637 | 7 251 039 | 11 383 | ||
II. | Adrianetz: | |||||
Hauptbahnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | 4 196 | 4 119 | 99 977 559 | 24 272 | ||
Nebenbahnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | 1 037 | 1 089 | 6 778 192 | 6 224 | ||
III. | Sicilisches Netz: | |||||
Hauptbahnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | 613 | 613 | 7 758 132 | 12 656 | ||
Nebenbahnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | 228 | 123 | 732 303 | 5 953 | ||
IV. | Staatsbahnen im Betriebe der Venet. Baugesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | 140 | 140 | 1 115 300 | 7 966 | |
V. | Sardinische Bahnen: | |||||
a. Königliche Gesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | 411 | 411 | 1 661 393 | 4 042 | ||
b. Nebenbahngesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | 357 | 351 | 476 358 | 1 357 | ||
VI. | Kleine Bahnen in besonderer Verwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | 1 601 | 1 531 | 10 413 930 | 6 802 | |
Insgesamt | 13453 | 13172 | 246480434 | 18712 | ||
I. | Sitz der Generaldirektion: Mailand. | Piacenza-Bologna-Florenz-Chiusi-Orte-Rom, Parma- | ||||
Strecken: Modane-Turin-Alessandria-Genua-Pisa-Rom, | Spezia (vorläufiger Betrieb, gehört zum Mittelmeernetz), | |||||
Rom-Neapel, Neapel-Tarent-Brindisi, Genua-Savona- | Cormons-Venedig, Mailand-Verona-Padua-Venedig, | |||||
Ventimiglia, Mailand-Turin, Florenz-Pisa-Livorno, | Pavia-Cremona-Mantua-Legnago-Monfelice, Padua- | |||||
Turin-Pinerolo-Torre Pellice, die Alessandria-Cavaller- | Ferrara-Bologna und Ferrara-Rimini, Castellamare- | |||||
maggiore-Eisenbahn u. s. w. | Adriatico-Rom, Foggia-Neapel, Benevento-Campobasso- | |||||
Aktienkapital: 180 Mill. Lire, Kurs: 122,10, 113,60, 109,25, | Termoli, Bari-Tarent u. s. w. | |||||
95,75, 103 Proz. plus 4 Proz. lfd. Zinsen (1887/88– | Aktienkapital: 260 Mill. Lire in Aktien à 500 Lire: Dividende | |||||
1891/92); Dividende: 5 4/5, 5½, 5 4/5, 5½, 5½ Proz. | 1888–92: 7 1/5, 7 1/5 (junge 4 ¾), 7 1/5, 7 1/5, 7 1/5 Proz. | |||||
3proz. Obligationen Ende 1888–92: 59,50, 57,80, 56,70, | Kurs der Aktien Ende 1888–92: 153,60, 138,25, 138, 124,50, | |||||
55,70, 56,10 Proz.; kleine Ende 1890–92: 57,10, 56, | 126 Proz., bis Ende 1891 mit 5 Proz., ab 1892 mit | |||||
56,30 plus 3 Proz. lfd. Zinsen. | 4 Proz. lfd. Zinsen. | |||||
4proz. Obligationen Ende 1890–92: 87, 83,25, 87,90 plus | 3proz. alte Obligationen. Kurs Ende 1888–92: 63,50, | |||||
4 Proz. lfd. Zinsen. | 61,75, 60,30, 59,40, 58,70 Proz. plus 3 Proz. lfd. Zinsen. | |||||
II. | Sitz der Generaldirektion: Florenz. | 3proz. neuere Obligationen. Kurs Ende 1888–92: 59,50 | ||||
Strecken: Peri-Verona-Modena-Bologna-Rimini-Ancona- | 57,80, 56,70, 55,70, 58,70 Proz. (kleine 1890 und 1891: | |||||
Barletta-Brindisi-Otranto, Chiasso - Como - Mailand- | 57,10, 56 Proz.) 3 Proz. lfd. Zinsen. |