Adreßbücher
oder Adreßkalender, Verzeichnisse der Bewohner einer Stadt, der
Beamten eines
Staates
(s. auch
Staatshandbuch) oder der Mitglieder gewisser Berufs- und Gesellschaftsklassen. Viele Adreßbücher
stellen die
Einwohner auch nach den verschiedenen Berufs- und Erwerbszweigen zusammen, geben Übersichten über die Bewohner sämtlicher
Häuser und enthalten die verschiedenartigsten Beigaben über die topogr., statist. und administrativen Verhältnisse der
Stadt. In neuerer Zeit hat namentlich das Handelsinteresse eine Anzahl von Adreßbücher
hervorgerufen, die vorzugsweise
nur diesem dienen; wie das 1838 von O. Adreßbücher
Schulz begründete, jetzt vom
Börsenverein der deutschen Buchhändler herausgegebene
«Adreßbuch des deutschen
Buchhandels und der verwandten Geschäftszweige» (53. Jahrg., Lpz.
1891),
ferner das im Auftrage des Centralverbandes deutscher Industrieller und des Deutschen Handelstages in Leipzig [* 2] herausgegebene «Adreßbuch deutscher Exportfirmen» (4 Bde., ebd. 1883-85),
sowie das in Vorbereitung begriffene, auf 6 Bände berechnete «Reichsadreßbuch deutscher Industrie- und Handelsfirmen», endlich die die verschiedenen Gewerbezweige eingehend berücksichtigenden von Leuchs in Nürnberg, [* 3] Meyer und Bielitz in Berlin. [* 4] Dahin gehört auch noch der Adressenverlag von Serbe in Leipzig, F. W. Schneider in Trier [* 5] u. a. In Rußland wird vom Heroldsamt alljährlich ein Adreßkalender aller im Staatsdienst Angestellten herausgegeben.