Ad
pias
causas
, auch ad
pios usus (lat.), »zu
frommen
Zwecken«, namentlich zum
Besten der
Armen,
Kirchen,
Schulen etc.,
Formel bei Vermächtnissen.
Ad pias causas
177 Wörter, 1'238 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Ad
pias
causas
, auch ad
pios usus (lat.), »zu
frommen
Zwecken«, namentlich zum
Besten der
Armen,
Kirchen,
Schulen etc.,
Formel bei Vermächtnissen.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Ad
pias
causas
(lat.), d. i. (eine Verfügung) zu kirchlichen, wohlthätigen oder Unterrichtszwecken. Die Verfügung
kann in mancherlei Art getroffen werden, z. B. durch Auflagen (s. d.) des Erblassers an den Erben. Oder der Geber überweist
gewisse Vermögensstücke einem Dritten, sei dies eine Einzelperson oder eine Korporation, mit der Auflage, sie zu dem vom
Geber bestimmten Zwecke zu verwenden. Oder der Geber wendet die Gabe einer bereits bestehenden Stiftung (s. d. und Milde Stiftung)
zu. Um die Ansammlung des Vermögens in der Toten Hand zu verhüten, behält sich der Staat meist eine Prüfung und Genehmigung
solcher Gaben vor. (S. Amortisation.) Nach einem preuß. Gesetz vom bedürfen Schenkungen
und letztwillige Zuwendungen an bestehende inländische oder ausländische Stiftungen oder andere jurist. Personen, wenn ihr
Wert 3000 M. übersteigt oder wenn sie zu andern als den bisher genehmigten Zwecken an inländische Korporationen oder andere
jurist. Personen erfolgt, der Genehmigung des Königs oder der durch königl.
Verordnung bestimmten Behörde.