Admonition
(lat.), Ermahnung, Erinnerung an vergessene oder versäumte Pflichten.
Auf kirchlichem Gebiete sowohl die allgemeine, mit der Beichte verbundene Bußermahnung, wie die Zurechtweisung gegen einzelne Mitglieder der kirchlichen Gemeinde.
Diese sollte nach Matth. 18, 15-17. erst unter vier Augen, dann mit Zeugen, endlich in Gegenwart der Gemeinde vor sich gehen;
blieb sie fruchtlos, so erfolgte in der alten Kirche die Ausstoßung des Betroffenen.