Admiralstab
,
Behörde der deutschen
Marine, durch kaiserliche
Ordre vom errichtet, enthält diejenigen
Offiziere,
die durch hervorragende
Bildung und Leistungen sich ausgezeichnet haben, und verwendet dieselben in
Stellen,
in denen für die
Organisation der
Marine, die
Ausbildung der Streitkräfte und deren Benutzung vornehmlich gewirkt werden soll.
Der Admiralstab
entspricht hiernach dem
Generalstab des Landheers. Seine
Stärke
[* 2] ist festgesetzt auf 3
Kapitäne zur
See, 9 Korvettenkapitäne
und 8 Kapitänleutnants.
Daneben besteht ein besonderer Marinestab aus 2
Kapitänen zur
See, 7 Korvettenkapitänen, 10 Kapitänleutnants
und 4
Leutnants zur
See. Die
Offiziere desselben sollen den vielseitigen
Spezialitäten des Marinedienstes dauernd zugewiesen
werden. Die
Offiziere beider
Stäbe avancieren für sich und getrennt vom übrigen Seeoffizierkorps. Für den Admiralstab
gelten dabei
die
Bedingungen in betreff der Seefahrtzeit in den einzelnen
Chargen wie bei allen Seeoffizieren.
Beim Marinestab
wird von der Seefahrtzeit abgesehen und das
Avancement von besonderer Befähigung und hervorragenden Leistungen in der
Spezialität
abhängig gemacht; doch kann die Rückversetzung in das Seeoffizierkorps nur erfolgen, wenn die Seefahrtbedingungen der einzelnen
Chargen erfüllt sind. Als
Abzeichen tragen die
Offiziere des Admiralstabs
eine in
Gold
[* 3] gestickte
Krone, die
des Marinestabs eine goldene
Rosette anstatt des
Sterns der Seeoffiziere auf dem Ärmelaufschlag.