Admirals
chaft,
eine (jetzt kaum noch vorkommende) Vereinbarung, welche in Ermangelung eines
Convoi
(s. d.) mehrere Schiffskapitäne oder
Reeder schließen, um während der
Reise miteinander zu segeln und sich nötigenfalls
gegen feindliche
Angriffe gemeinschaftlich zu verteidigen. Diese Vereinbarung ist eine wahre
Societät. Jeder Schiffer muß
den
Anordnungen des erwählten
Admirals pünktlich Folge leisten, soweit
Wind und Wetter
[* 2] es gestatten. Er
darf nicht willkürlich die Admirals
chaft verlassen und muß sich bei einem
Angriffe mutig verteidigen. Seine Versehen und
Vergehen, z. B.
Verlassen der Flotte, feiges Benehmen, verpflichten ihn zum Ersatz alles den andern Schiffern daraus erwachsenen Schadens.