Admiralität
,
ein Kollegium, welches aus den
Spitzen der Seebehörden eines
Staates zusammengesetzt, als höchste Instanz
für die nautischen Angelegenheiten des
Landes thätig ist. In England ist die Admiralität
zugleich das Marineministerium,
und in den Bereich ihrer Wirksamkeit gehört außer der Kriegsmarine auch das
Lotsen-,
Leuchtfeuer-, Navigationsschulen- und
Betonnungswesen sowie die Fischerei
[* 2] auf offenem
Meere. Ähnlich in
Holland,
Frankreich,
Italien,
[* 3]
Spanien,
[* 4]
Norwegen-Schweden und
Dänemark.
[* 5] In
Deutschland
[* 6] ist seit 1889 die Admiralität
aufgelöst durch
Trennung in eine oberste Kommandobehörde,
das Oberkommando der Marine, und eine unter Verantwortlichkeit des Reichskanzlers stehende Verwaltungsbehörde, das
Reichsmarineamt.
(S.
Deutsches Heerwesen.)