Administrator
(lat.), Verwalter, d. h. ein Bevollmächtigter, welcher fremde Güter im Auftrag des Eigentümers oder der sonstigen Berechtigten, z. B. der Gläubigerschaft im Konkurs (administrator massae, bonorum), verwaltet;
im Staatsrecht s. v. w. Regierungsverweser, in Deutschland ehedem Titel der Verweser von früher katholisch gewesenen Erz- und Hochstiftern, von den Kapiteln gewählter (postulierter) protestantischer Fürsten.