Administra
tivjustiz
(Verwaltungs-Rechtspflege), die Entscheidung von Rechtsfragen aus dem Gebiet des öffentlichen Rechts und von gewissen Privatrechtsstreitigkeiten, welche aus besondern Zweckmäßigkeitsgründen den Verwaltungsbehörden zugewiesen sind, durch die letztern.
Derartige
Sachen sind z. B. die Gesindestreitigkeiten, Gewerbesachen u.
dgl., welche man auch als administra
tiv-kontentiöse
Sachen bezeichnet. In manchen
Staaten hat man zur Erledigung solcher Verwaltungsstreitsachen
besondere
Verwaltungsgerichte ins
Leben gerufen (s.
Verwaltung).