Administra
tionskontore,
private Unternehmungen, welchen vom Staate die Ausfertigung von Inhaberpapieren mit Koupons überlassen wird.
Die
Ausfertigung erfolgt auf der Grundlage der für diese Administra
tionskontore im
Großen
Staatsschuldbuch nach dem
Inskriptionssystem eingetragenen
Rente;
diese Titel werden von der Staatsschuldenverwaltung beglaubigt und zwar mit der Bestätigung, daß für dieselben der entsprechende Gegenwert im Großen Buch vorhanden sei.