Ad
libĭtum (lat.), nach Belieben;
s. Libitum.
Ad libitum
111 Wörter, 787 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Ad
libĭtum (lat.), nach Belieben;
s. Libitum.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Ad
libitum
(lat.), nach Belieben; bezeichnet am Anfang oder im Verlauf eines
Musikstücks, daß die mit diesem Zusätze versehenen Instrumente oder Singstimmen auch ohne wesentlichen Nachteil für die
Wirkung des Ganzen weggelassen werden können. An unbegleiteten Stellen einer Solostimme angewendet, bedeutet das Wort, daß
dem Ausführenden überlassen bleibt, die Stelle (besonders Kadenzen) nach eigenem Gefallen schneller oder
langsamer vorzutragen, ohne sich an das ursprünglich angegebene Tempo zu binden (in welchem Falle man öfter auch den ital.
Ausdruck A piacere, d. i. nach Belieben, gebraucht, s. Al piacer), dann auch, daß der Ausführende das Recht hat, sich in frei
erfundenen Ausschmückungen oder Kadenzen zu ergehen.
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Libitum
(lat.), Belieben;
ad
libitum
bedeutet als musikal. Vortragsbezeichnung einen freien Vortrag.