Der deutsche
Reichsadler war ursprünglich einköpfig und soll von
Karl d. Gr. nach seiner
Krönung zu
Rom
[* 11] zum
Symbol seines
Reichs
erhoben worden sein; nachweisen läßt er sich auf der
Reichsfahne bereits unter
Otto II. Er erscheint
mit roter
Zunge, goldenem
Schnabel, goldener
Krone, ausgebreiteten
Flügeln, ausgespreizten
Beinen, goldenen
Fängen, von denen
der rechte das
Zepter, der linke den
Reichsapfel hält, und krausem
Schwanz. Der
Doppeladler, mit dem einen
Kopf und
Hals rechts,
mit dem andern links gewendet, findet sich zuerst 1325 auf einer unter
Ludwig dem
Bayern geschlagenen Reichmünze.
Doch führte der
Kaiser nur einen einfachen Adler, schwarz in
Gold;
[* 12] auch das
Siegel der
Goldenen Bulle von 1356 trägt einen einfachen
Adler. Erst unter
Siegmund, von 1433 an, wurde der
Doppeladler beständiges Wappenzeichen der deutschenKaiser,
während der römische König den einfachen Adler führte.
Vgl.
Römer-Büchner, Der deutsche Adler nach
Siegeln geschichtlich erläutert
(Frankf. 1858);
Vgl. Stillfried-Alcantará, Die
Titel und
Wappen des preußischen Königshauses (Berl. 1875).
Sonst führen den Adler noch das
KönigreichPolen, und zwar dieses einen weißen gekrönten in rotem
Feld, und die
Vereinigten Staaten
[* 16] von
Nordamerika,
[* 17] letztere einen dunkelbraunen auffliegenden der in der einen
Klaue
[* 18] ein Bündel
Pfeile, in der
andern einen Ölzweig hält und auf der
Brust einen in zwei
Felder (blau und rot mit
Silber) geteilten
Schild trägt. S. Tafel
»Wappen«. In
Frankreich wurde der Adler durch
Napoleon I. zum
Symbol des Kaiserreichs erhoben, nach seinemSturz
beseitigt, von
Napoleon III. wiederhergestellt und 1870 abermals entfernt. Dieser
Napoleonische Adler hatte natürliche Gestalt,
mit
Blitzen in den
Fängen und zum Aufschwung bereit. Der Adler erscheint auf den
Fahnen der preußischen, österreichischen und
russischen
Heere und ist auch das Zeichen mehrerer
Ritterorden (s.
Adlerorden).
[* 3]
(Eagle), nordamerikan. Goldmünze von 10
Dollar in verschiedener Ausmünzung. Die von 1792 bis 1834 geprägten
Adler haben ein gesetzmäßiges
Rauhgewicht von 270 Troygrän = 17,4956Grän, sind 22karätig und enthalten
16,0376Grän fein
Gold;
die von 1834 bis 1837 geprägten wiegen 258 Troygrän = 16,718
Grän, sind 21karätig, 6 42/43Grän
fein und enthalten 15,0333Grän fein
Gold;
die seit 1837 geprägten von demselben
Rauhgewicht sind (wie alle seit jener Zeit
geprägten nordamerikanischen Goldmünzen) 9/10 fein;
Außer einfachen
Eagles wurden seit 1792 halbe und
Viertel-, ferner seit 1849 doppelte und (für
Kalifornien) fünffache und
neunfache
Eagles geprägt, deren Goldgehalt zum einfachen im
Verhältnis steht. 1 kg fein
Gold, dem deutschen Reichsmünzfuß
gemäß zu 2790 Mk. angenommen, ergibt als gesetzmäßigen Wert für den neuern
Adler 41,98 Mk.