Adjutant
(lat.), ein Offizier, der einer Kommandobehörde, vom
Bataillon aufwärts, als Organ des Commandeurs im innern
Dienst, besonders im Schriftenwesen, und zum Überbringen von
Befehlen im äußern Dienst (daher dienstlich beritten) zugeteilt
ist. Unter «höherer Adjutantur»
werden die Adjutant
enstellen bei den höhern
Kommandostellen (von den
Brigaden aufwärts) verstanden. Das äußere
Abzeichen der Adjutant
im deutschen
Heere
ist die über der rechten Schulter getragene Adjutant
enschärpe. Persönliche Adjutant haben im allgemeinen nur Prinzen
aus regierenden Häusern. Die Adjutant regierender Fürsten werden Flügeladjutanten genannt.
Generaladjutanten sind in Generalsstellungen
befindliche von Monarchen. –
Vgl. Borowski, Handbuch für den Adjutantendienst (Berl. 1891);
Fejér de Bück, Adjutantendienst (3. Aufl., Linz [* 2] 1893).