(lat.), Amtsgehilfe; adjungieren, beifügen, beiordnen; im amtlichen Sprachgebrauch
s. v. w. »als
Gehilfen (Adjunkt) bestellen«. Diese ältere
Weise, einem durch
Alter oder
Krankheit dienstuntüchtig
gewordenen
Geistlichen oder
Lehrer
(Emeritus)
Stelle und Einkünfte zu belassen, von denen er ganz oder teilweise den
Gehilfen
besolden und unterhalten mußte, verschwindet gegenwärtig in dem
Maß, als ein geordnetes Pensionierungsverfahren auch im
Kirchen- und
Schulwesen eingeführt wird, bei dem sich durch
Versetzung des dienstunfähigen Beamten in
den
Ruhestand dessen
Stelle erledigt. Der Adjunkt wurde oft gleich »mit der Aussicht auf
Nachfolge« (cum spe succedendi) angestellt. In älterer Zeit hießen auch die jüngern
Lehrer höherer
SchulenAdjunkten, wie
noch jetzt im skandinavischen
Norden;
[* 2] ebenso an einigen
Universitäten jüngere, den
Fakultäten für gewisse
Funktionen beigegebene Universitätslehrer.
(lat.), eigentlich der einem Beamten außerordeutlicherweise zugesellte Amtsgehilfe oder Stellvertreter. So
wird z. B. einem bejahrten Geistlichen, der seinen Beruf nicht mehr im ganzen Umfange erfüllen kann, ein
Adjúnkt (Vikar) beigegeben. Außerdem führen im Schul- oder Kirchendienste den TitelAdjúnkt auch fest angestellte Beamte zweiten Ranges,
weil deren Stellen ursprünglich zur Aushilfe der ersten Angestellten gegründet wurden. An einigen Universitäten und Akademien
heißt der zweite Vertreter eines bestimmten wissenschaftlichen Fachs Adjúnkt, weil seine Wirksamkeit vorzugsweise
dahin gehen soll, den Hauptvertretern des Fachs zur Aushilfe und Stellvertretung zu dienen.
In Frankreich bilden die Adjoints, d. i. Adjunkten, eine Beamtenklasse in der Gemeindeverfassung. Jeder Maire einer Gemeinde
hat, je nach dem Umfange der Geschäfte, einen oder mehrere Adjoints, die ihm als Stellvertreter oder überhaupt
als Unterbeamte bei der Erledigung der Geschäfte Dienste
[* 3] leisten. Ebenso heißen Adjoints gewisse Unterbeamte in der franz.
Militärverwaltung.