Adjunkt
(lat.), Amtsgehilfe; adjungieren, beifügen, beiordnen; im amtlichen Sprachgebrauch
s. v. w. »als
Gehilfen (Adjunkt
) bestellen«. Diese ältere
Weise, einem durch
Alter oder
Krankheit dienstuntüchtig
gewordenen
Geistlichen oder
Lehrer
(Emeritus)
Stelle und Einkünfte zu belassen, von denen er ganz oder teilweise den
Gehilfen
besolden und unterhalten mußte, verschwindet gegenwärtig in dem
Maß, als ein geordnetes Pensionierungsverfahren auch im
Kirchen- und
Schulwesen eingeführt wird, bei dem sich durch
Versetzung des dienstunfähigen Beamten in
den
Ruhestand dessen
Stelle erledigt. Der Adjunkt
wurde oft gleich »mit der Aussicht auf
Nachfolge« (cum spe succedendi) angestellt. In älterer Zeit hießen auch die jüngern
Lehrer höherer
Schulen Adjunkten
, wie
noch jetzt im skandinavischen
Norden;
[* 2] ebenso an einigen
Universitäten jüngere, den
Fakultäten für gewisse
Funktionen beigegebene Universitätslehrer.