Ad hoc
(lat., »für dieses«), Bezeichnung für eine zu einem ganz speziellen Zweck besonders getroffene Einrichtung. So spricht man z. B., wenn die Volksvertreter zu einer außerordentlichen Session zur Erledigung eines einzelnen Gegenstands einberufen werden, von einem Reichs- oder Landtag ad hoc Nicht selten wird auch ein Beamter ad hoc bestellt, wenn der eigentlich kompetente Beamte in einer einzelnen Sache aus persönlichen Gründen unfähig ist.