Adelsprobe
,
der Beweis der adligen Abstammung durch Vorzeigen des Adelsbriefes, d. i. der Verleibungsurkunde, oder durch den Nachweis wirklich ausgeübter Vorrechte.
Sie kommt insbesondere in Betracht bei der Filiationsprobe (s. d.).
Adelsprobe
30 Wörter, 234 Zeichen
Adelsprobe,
der Beweis der adligen Abstammung durch Vorzeigen des Adelsbriefes, d. i. der Verleibungsurkunde, oder durch den Nachweis wirklich ausgeübter Vorrechte.
Sie kommt insbesondere in Betracht bei der Filiationsprobe (s. d.).