Adelsprädikat.
Die Adelsprädikat
sind
Herzog, Fürst,
Graf,
Freiherr, Ritter, endlich das bloße «von».
Die Mitglieder der beiden obersten Kategorien werden als «Durchlaucht» bezeichnet (preuß. Kabinettsorder vom
Durch
Verbrechen gehen die Adelsprädikat
nach heutigem
Strafrecht nicht mehr verloren (vgl.
Reichsstrafgesetzbuch
§. 33), dagegen ist die unbefugte
Führung von Adelsprädikat
strafbar mit Geldstrafe bis 150 M. oder Haft (§. 360,
Ziffer 8).