Ad
meliorem
(nämlich fortunam, lat.),
«auf bessere Umstände»;
eine Schuld ad meliorem
fortunam stunden, die Zahlungsfrist
verlängern, bis sich die Verhältnisse des Schuldners gebessert haben, so daß der
Gläubiger kein
Recht, vorher
Zahlung zu
fordern, hat.