Ad
libitum
(lat.), nach Belieben; bezeichnet am Anfang oder im Verlauf eines
Musikstücks, daß die mit diesem Zusätze versehenen
Instrumente oder Singstimmen auch ohne wesentlichen Nachteil für die
Wirkung des Ganzen weggelassen werden können. An unbegleiteten
Stellen einer
Solostimme angewendet, bedeutet das Wort, daß
dem Ausführenden überlassen bleibt, die
Stelle (besonders
Kadenzen) nach eigenem Gefallen schneller oder
langsamer vorzutragen, ohne sich an das ursprünglich angegebene
Tempo zu binden (in welchem Falle man öfter auch den ital.
Ausdruck
A piacere,
d. i. nach Belieben, gebraucht, s.
Al piacer), dann auch, daß der Ausführende das
Recht hat, sich in frei
erfundenen Ausschmückungen oder
Kadenzen zu ergehen.
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Libitum
(lat.), Belieben;
ad
libitum
bedeutet als musikal. Vortragsbezeichnung einen freien Vortrag.