Ad hoc
Bezeichnung für eine zu einem ganz speziellen
Zweck besonders getroffene Einrichtung.
So spricht man z. B., wenn die Volksvertreter zu einer außerordentlichen
Session zur Erledigung eines einzelnen Gegenstands einberufen werden, von einem
Reichs- oder
Landtag ad hoc
Nicht selten wird
auch ein
Beamter ad hoc
bestellt, wenn der eigentlich kompetente Beamte in einer einzelnen
Sache aus persönlichen
Gründen unfähig
ist.