Actum
(lat., »verhandelt, geschehen«) findet sich häufig am Ende, zuweilen aber auch am Eingang von Urkunden und bezieht sich auf die Zeit und den Ort, wo die Handlung geschehen.
Eine besonders gebräuchliche Schlußformel in
Protokollen etc. ist: »Actum
ut supra«,
geschehen wie
oben, d. h. auf die
oben erwähnte
Weise
oder an dem
oben erwähnten
Ort und
Tag.