Actes
de
gouvernement
werden
in
Frankreich im Gegensatz zu den
regelmäßigen
Verfügungen der
Verwaltungsbehörden
(actes
administratifs) die hochpolit.
Maßregeln der
Regierung genannt, gegen welche, auch wenn sie gesetzwidrig sind, aus
thatsächlichen
Gründen alle gerichtlichen und verwaltungsgerichtlichen Rechtsmittel versagen.
Im de
utschen öffentlichen
Recht bedeutet
Akte eine
Urkunde, in welcher das staatsrechtliche Resultat diplomat.
Konferenzen zusammengefaßt ist, wie z. B. Deutsche [* 2] Bundesakte, Wiener Schlußakte.