diurna
(lat.,
»Journale«),
im alten
Rom
[* 3] die
Tagebücher über die
Verhandlungen des
Senats
(Acta senatus) und der
Komitien
(Acta populi);
sie wurden von
Julius Cäsar (59
v. Chr.) eingeführt und vertraten mit der Zeit mehr und
mehr unsre
Zeitungen und Anzeigeblätter.
diurna
(populi oder urbis; auch Acta urbana oder bloß Acta), im alten Rom die offiziellen Tagesberichte, unsern
Zeitungen entsprechend. Begründer dieser Einrichtung war 59 v. Chr. Julius Cäsar. Auch was sich von den
Acta senatus (s. Acta) zur Verbreitung zu eignen schien, wurde in die aufgenommen. Die Redaktion hatten anfänglich die Konsuln,
zur Kaiserzeit die Oberaufseher des Ärariums. Die wurden einige Zeit auf einem öffentlichen Platze aufgestellt, wo sie
gelesen und kopiert werden konnten. Gewerbsmäßige Schreiber vervielfältigten sie auch und schickten
sie in die Provinzen. Die von denen echte Bruchstücke nicht auf uns gekommen sind, waren eine Hauptquelle der Geschichtschreiber
der röm. Kaiserzeit. -
Vgl. Hübner, De senatus populique Romani actis (Lpz. 1860).