(lat.), im röm. Rechtswesen geordnete Niederschriften
öffentlicher
Verhandlungen, insbesondere der von den
Magistraten, später den
Kaisern, erlassenen
Verfügungen
(Acta
magistratuum, Acta
principum). Acta
hießen auch gewisse Gerichtsakten, jedoch unter Beschränkung
des
Begriffs auf protokollarische
Aufzeichnungen über mündliche
Verhandlungen vor
Gericht, im
Gegensatz zu den Eingaben der
Parteien (libelli) und den
Verfügungen der
Magistrate sowie den
Urteilen der
Richter, welche ebenfalls zu
Protokoll gegeben wurden. Neben diesen Prozeßprotokollen kamen aber auch
Protokolle über
Handlungen nicht streitiger
Gerichtsbarkeit
vor. - Über Acta
im heutigen
Sinn s.
Akte.
(auch
Actus) ^[= (lat.), im röm. Recht jede gerichtliche Handlung, dann auch eine außergerichtliche Handlung, ...]
Apostolorum, s. v. w.
Apostelgeschichte.
bei den alten Römern überhaupt das Geschehene, Verhandelte; insbesondere jedoch Handlungen der Magistratspersonen
und später der Kaiser, also Gesetze, Edikte, Verfügungen derselben. Bekannt sind die Acta
Caesaris, die
nach Julius Cäsars Tode von den Triumvirn, den Magistraten und Senatoren beschworen wurden, ein Eid, der dann später alljährlich
auf die Acta
des regierenden Kaisers und seiner Vorgänger ausgedehnt ward. Nicht minder häufig jedoch bezeichnete man mit
Acta
schriftliche Aufzeichnungen des Geschehenen und Verhandelten.
Man unterschied in dieser Weise Acta
des Senats, der Kollegien (z. B. die der Fratres Arvales), der Gerichte,
wozu in christl. Zeit die der Konzilien kamen. Die wichtigsten unter diesen waren die Acta
Senatus,
die sofort niedergeschriebenen Protokolle über die Verhandlungen des Senats. Während man vor Cäsar nur die Beschlüsse
des Senats niederschrieb und aufbewahrte, ordnete Cäsar in seinem ersten Konsulate regelmäßige Abfassung und Publikation
aller Senatsverhandlungen an. Diese Protokolle, von einzelnen dazu bestimmten Senatoren verfaßt, enthielten die an den Senat
gerichteten Vorschläge, die verschiedenen Meinungen der Sprecher, die gefaßten Beschlüsse, die an den Senat eingelaufenen
Sendschreiben fremder Fürsten oder der Statthalter und die darauf erfolgten Antworten. Die von Cäsar
angeordnete Einrichtung bestand bis in die letzte Zeit des Kaisertums, während die Publikation der Acta
schon von Augustus verboten
wurde.