Acta
,
bei den alten
Römern überhaupt das Geschehene, Verhandelte; insbesondere jedoch Handlungen der Magistratspersonen
und später der
Kaiser, also Gesetze,
Edikte,
Verfügungen derselben. Bekannt sind die Acta
Caesaris, die
nach Julius
Cäsars
Tode von den
Triumvirn, den Magistraten und Senatoren beschworen wurden, ein
Eid, der dann später alljährlich
auf die Acta
des regierenden
Kaisers und seiner Vorgänger ausgedehnt ward. Nicht minder häufig jedoch bezeichnete man mit
Acta
schriftliche Aufzeichnungen des Geschehenen und Verhandelten.
Man unterschied in dieser
Weise Acta
des Senats, der Kollegien (z. B. die der
Fratres Arvales), der Gerichte,
wozu in christl. Zeit die der Konzilien kamen. Die wichtigsten unter diesen waren die Acta
Senatus,
die sofort niedergeschriebenen
Protokolle über die Verhandlungen des Senats. Während man vor
Cäsar nur die
Beschlüsse
des Senats niederschrieb und aufbewahrte, ordnete
Cäsar in seinem ersten
Konsulate regelmäßige Abfassung und Publikation
aller Senatsverhandlungen an. Diese
Protokolle, von einzelnen dazu bestimmten Senatoren verfaßt, enthielten die an den Senat
gerichteten
Vorschläge, die verschiedenen Meinungen der
Sprecher, die gefaßten
Beschlüsse, die an den Senat eingelaufenen
Sendschreiben fremder Fürsten oder der
Statthalter und die darauf erfolgten Antworten. Die von
Cäsar
angeordnete Einrichtung bestand
bis in die letzte Zeit des Kaisertums, während die Publikation der Acta
schon von
Augustus verboten
wurde.