Achtung
,
das
Gefühl, welches aus der Voraussetzung des persönlichen
Werts, sei es bei sich (Selbstachtung
), sei es
bei andern (Achtung
andrer), entspringt. Gegenteil derselben ist die Verachtung, das
Gefühl, welches der Voraussetzung
persönlichen Unwerts bei sich selbst (Selbstverachtung
) oder bei andern (Verachtung
andrer) entstammt. Verbindet sich die
Selbstachtung
mit der Verachtung andrer, so entsteht, wenn beide berechtigt sind, berechtigtes, sind sie dagegen unberechtigt,
unberechtigtes Selbstgefühl (Selbstüberhebung).
Verbindet sich die Selbstverachtung
mit der Achtung andrer, so entsteht, wenn beide berechtigt sind,
berechtigte, sind sie dagegen unberechtigt, unberechtigte
Scheu (Selbsterniedrigung). Verbindet sich mit der Voraussetzung
des persönlichen
Werts andrer die
Vorstellung von dessen unendlicher Überlegenheit, so geht die in
Ehrfurcht (s. d.), verknüpft
sich die letztere mit der Voraussetzung persönlichen Unwerts, so geht die Verachtung
in
Grauen (s. d.) über.