Achsenorgān
(Achse), bei den stamm- und blattbildenden höhern
Gewächsen eins der Grundorgane,
auf welche sich alle
Glieder
[* 2] derselben zurückführen lassen, nämlich jedes
Glied,
[* 3] welches durch Spitzenwachstum mittels eines
an seinem Ende befindliche freien
Vegetationspunkts sich verjüngt und unterhalb dieses fortwachsenden
Endes seitlich
Blätter
erzeugt. Je nach der Lebensweise der
Pflanze und den
Funktionen, die im einzelnen
Fall diesen
Gliedern
übertragen
sind, kann das Achsenorgan
als cylindrischer
Stengel
[* 4] oder
Stamm, als runder, dicker
Knollen
[* 5] (z. B. bei der
Kartoffel), als blattähnlicher,
grüner Flachzweig (bei Phyllocladus), als ein starrer, spitzer
Dorn (bei den meisten dornigen Sträuchern) oder auch als
eine zum Klettern dienende
Ranke (Weinrebe) auftreten. Darum gehört auch der
Stengel mit allen seinen
Verzweigungen sowie der
Blütenstand
[* 6] zu dem Achsenorgan.
Auch an den
Blüten ist zwischen dem Achsenorgan
und den demselben seitlich ansitzenden
Blattgebilden zu unterscheiden, und hier wird auf die oft schwierige Bestimmung, welche Teile der
Blüte
[* 7] als Achsenorgan
und welche
als Blattorgane zu betrachten sind, gegenwärtig besonderes
Gewicht gelegt (vgl.
Blüte).